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Anwaltshotline für Mietrecht

Untermietvertrag: RAin Brigitte Draudt-Syroth

Es kommt häufig zu Streitigkeiten, wenn der Mieter etwa aus beruflichen oder sonstigen persönlichen Gründen seine Wohnung untervermieten möchte.

Hierfür ist nämlich grundsätzlich das Einverständnis des Vermieters erforderlich. Der Mieter tut zudem gut daran, einen Untermietvertrag ebenfalls schriftlich abzuschließen.

Verweigert der Vermieter seinem Mieter eine Untervermietung, so eröffnet dies dem Mieter in der Regel die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.

Rufen Sie mich an und lassen Sie sich rechtssicher im Mietrecht am Telefon beraten. Sie erhalten von mir eine kompetente und freundliche Rechtsberatung. Die Beratungsgespräche über unsere Anwaltshotline für Mietrecht sind erheblich kostengünstiger als ein Kanzlei-Termin. Zusätzlich erspart Ihnen eine Telefonberatung die Anfahrt zu meiner Kanzlei sowie eventuelle Wartezeiten.

Hotline: Von der kleinen Rechtsfrage bis zur komplexen Rechtsberatung im Mietrecht – ich berate Sie telefonisch zu Ihrer aktuellen Rechtslage sowie Ihren Möglichkeiten, sich zu wehren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Vertretung: Sollte es in Ihrem Fall nötig sein, dass Sie weitere Schritte einleiten müssen oder können, dann haben Sie die Möglichkeit, mir ein Mandat zu erteilen. Somit können Sie sich von mir vollumfänglich telefonisch beraten lassen und gegebenenfalls vertrete ich Sie außergerichtlich und vor deutschen Mietgerichten.

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* inkl. 19 % MwSt. aus dem deutschen Festnetz - ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen.


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