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Es kommt häufig zu Streitigkeiten, wenn der Mieter etwa aus beruflichen oder sonstigen persönlichen Gründen seine Wohnung untervermieten möchte.

Hierfür ist nämlich grundsätzlich das Einverständnis des Vermieters erforderlich. Der Mieter tut zudem gut daran, einen Untermietvertrag ebenfalls schriftlich abzuschließen.

Verweigert der Vermieter seinem Mieter eine Untervermietung, so eröffnet dies dem Mieter in der Regel die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.


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RA Adamek Sehr freundlich

RAin Ordemann Sehr freundlich und kompetent. Vielen Dank für das Gespräch

RAin Obermann Immer "wenn`s brennt", wende ich mich mit meinen Anliegen in einer sehr komplexen Rechtsangelegenheit an Frau Rechtsanwältin Obermann, entweder per Telefontermin oder auch Wahrnehmung eines persönlichen Kanzleibesuchs. Ich bin äußerst zufrieden! Klare Weiterempfehlung! Ganz herzlichen Dank!

RAin Draudt-Syroth Sehr zufrieden, ausführliche, fachliche Beratung. Sehr geduldig und leicht verständlich.Herzlichen Dank Frau Draudt-Syroth

RAin Ordemann Sehr kompetent und freundlich. Gerne wieder :-)

RA Reichwald Super netter direkter und kompetenter Anwalt.


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