RAin Claudia C. Obermann
Staffelmiete / Mietrecht
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Als Rechtsanwältin für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Anstatt fortlaufend immer wieder Mieterhöhungen verlangen und erforderlichenfalls gerichtlich durchzusetzen , besteht auch die Möglichkeit , eine Staffelmiete zu vereinbaren.
Diese muss vertraglich festgelegt werden.
Es wird dem Mieter jedoch die Möglichkeit eingeräumt , gegebenenfalls einer weiteren Staffel Erhöhung zu widersprechen , wenn der Mietzins mit der nächsten Staffel über dem Höchstwert des Mietspiegel liegen würde.
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Telefonberatung Wie war RA Frau Obermann sehr hilfreich.
Telefonberatung Sehr zufrieden
E-Mail Beratung Habe Frau Rechtsanwältin Obermann nun schon zum 2. Mal um Rat gefragt und bin erneut sehr zufrieden, ich kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen.
Telefonberatung Danke für die sehr ausführliche und gute mehrfache Beratung.
Telefonberatung Sehr angenehmes und informatives Gespräch
Telefontermin Ich bin wie immer mit der umfassenden und sehr kompetenten Rechtsberatung sehr, sehr zufrieden. Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schon sehr oft in einer sehr schwierigen und komplexen Rechtsangelegenheit weitergeholfen. Dafür bin ich ihr sehr dankbar, denn ich wusste oft bei den vielen, auftretenden rechtlichen Problemen nicht mehr weiter. Uneingeschränkte Weiterempfehlung von mir!