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RA Marc Bangert

Räumungsklagen / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Nach einer schriftlich erfolgten Kündigung kann der Vermieter im Falle einer Nichtäumung seinen Räumungsanspruch mit Hilfe einer sogenannten Räumungsklage gerichtlich durchsetzen.

Im Rahmen eines Räumungsverfahren wird sodann inzident geprüft, ob der Räumungsanspruch gegeben ist, also ob die zuvor erfolgte Kündigung überhaupt rechtmäßig gewesen ist.

Hierbei sind viele Faktoren, so beispielsweise auch eine mögliche soziale Härte zu berücksichtigen.


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Meine Bewertungen

4,8

1638 Bewertungen

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Telefonberatung Kompetente Auskunft, kurz und vollständig. Danke !

Telefonberatung Sehr gut

Telefonberatung War wohl Spam E-mail. Hat gemeint brauche mir keine Sorgen machen.

Telefonberatung Freundliche und kompetente Beratung

Telefontermin Sehr gute Beratung, alle Fragen wurden klar und ausführlich beantwortet.

Telefonberatung Gute Beratung, sehr schnell und freundlich. Hat mir allerdings gesagt ich sei im Recht und könne dazu ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz einsehen, dass die Aussage stützen würde. Soweit korrekt, allerdings gab es ein Jahr nach dem Urteil ein Berufungsverfahren am Landsgericht Koblenz, dass eine ganz andere Aussage hatte.


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