RAin Claudia C. Obermann
Räumungsklagen / Mietrecht
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Als Rechtsanwältin für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Nach einer schriftlich erfolgten Kündigung kann der Vermieter im Falle einer Nichtäumung seinen Räumungsanspruch mit Hilfe einer sogenannten Räumungsklage gerichtlich durchsetzen.
Im Rahmen eines Räumungsverfahren wird sodann inzident geprüft, ob der Räumungsanspruch gegeben ist, also ob die zuvor erfolgte Kündigung überhaupt rechtmäßig gewesen ist.
Hierbei sind viele Faktoren, so beispielsweise auch eine mögliche soziale Härte zu berücksichtigen.
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Telefonberatung Wie immer sehr zufrieden.
Telefonberatung Vielen Dank für die professionelle Beratung! Wenn ich könnte würde ich 10 Sterne geben!
Telefonberatung Kurz und bündig auf den Punkt. Dazu sehr freundlich.
Telefonberatung Eine phantastische Beratung die viele neue Aspekte eröffnete.vielen Dank!
Telefontermin Immer wieder spitze!Immer wieder gern.Vielen Dank Frau Obermann für die professionelle und schnelle Unterstützung.
Telefontermin Die Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann war umfassend und ganz hervorragend! Mir wurde sehr gut weitergeholfen. Besser kann es nicht sein! Daher ganz klare Weiterempfehlung von mir! Ganz herzlichen Dank!