RA Bernhard Adamek
Räumungsklagen / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Nach einer schriftlich erfolgten Kündigung kann der Vermieter im Falle einer Nichtäumung seinen Räumungsanspruch mit Hilfe einer sogenannten Räumungsklage gerichtlich durchsetzen.
Im Rahmen eines Räumungsverfahren wird sodann inzident geprüft, ob der Räumungsanspruch gegeben ist, also ob die zuvor erfolgte Kündigung überhaupt rechtmäßig gewesen ist.
Hierbei sind viele Faktoren, so beispielsweise auch eine mögliche soziale Härte zu berücksichtigen.
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Telefonberatung Besten Dank für die Beratung und schöne Weihnachten. Waldemar Wiebe
Telefonberatung Sachlich , ausführlich vielen Dank
Telefonberatung Alle fragen wurden schnell und knapp beantwortet. Sehr angenehme Gesprächsatmosphäre
Telefonberatung Vielen Dank! Meine Fragen wurden sehr zügig beantwortet!
Telefonberatung Gut
Telefonberatung Ich habe eine Idee und einen Weg nach dem Gespräch entwickeln können