Räumung / Kündigungsfrist Rechtsberatung
Mietrecht Rechtsanwalt:
✓ Telefonische Rechtsberatung,
✓ E-Mail-Rechtsberatung,
✓ Beratung in der Kanzlei.
Rechtsberatung starten
Wenn ein Mietobjekt geräumt werden soll, so muss dies unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen erfolgen. In der Regel sind diese zuvor vertraglich vereinbart worden.
Gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen bezüglich von Kündigungsfristen, so gelten die gesetzlichen Fristen, die für den Mieter immer drei Monate betragen. Für den Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen mit der Dauer des Mietverhältnisses.
Kündigungsfristen sind bei Wohnraummietverhältnis jedoch anders als bei gewerblichen Mietverhältnissen. Ein Objekt darf nur unter Einhaltung von Kündigungsfristen geräumt werden. Erst nach Ablauf einer entsprechenden Kündigungsfrist darf ein Räumungsverfahren eingeleitet werden.
Wie möchten Sie beraten werden?
E-Mail Rechtsberatung
Telefonische Rechtsberatung
Rechtsberatung in der Kanzlei
Gesamtbewertung
10518 Bewertungen
RAin Draudt-Syroth Sehr kompetente Anwältin. Besten Dank W. Wiebe
RA Hetényi sehr umfassende Beratung, sehr zufrieden
RAin Obermann Super schnelle unkomplizierte Beratung
RA Bangert sm oben 5 sterne
RAin Obermann Sehr kompetente Beratung - vielen Dank!
RA Syroth Sehr hilfreich.