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Räumung / Kündigungsfrist Rechtsberatung

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Wenn ein Mietobjekt geräumt werden soll, so muss dies unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen erfolgen. In der Regel sind diese zuvor vertraglich vereinbart worden.

Gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen bezüglich von Kündigungsfristen, so gelten die gesetzlichen Fristen, die für den Mieter immer drei Monate betragen. Für den Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen mit der Dauer des Mietverhältnisses.

Kündigungsfristen sind bei Wohnraummietverhältnis jedoch anders als bei gewerblichen Mietverhältnissen. Ein Objekt darf nur unter Einhaltung von Kündigungsfristen geräumt werden. Erst nach Ablauf einer entsprechenden Kündigungsfrist darf ein Räumungsverfahren eingeleitet werden.


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RAin Obermann 5 Sterne wohl verdient *****!

RAin Draudt-Syroth nach Klärung eines Missverständnisses war die Auskunft eine präzise Beantwortung

RAin Obermann Sehr kompetente und freundliche Beratung. Hat mir sehr geholfen.

RA Adamek Immer schnell und freundlich gerne wieder

RAin Hellmann Danke für die schnelle Hilfe

RA Hetényi Prima, sehr gute Auskunft, Danke.


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