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Räumung / Kündigungsfrist Rechtsberatung

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Wenn ein Mietobjekt geräumt werden soll, so muss dies unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen erfolgen. In der Regel sind diese zuvor vertraglich vereinbart worden.

Gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen bezüglich von Kündigungsfristen, so gelten die gesetzlichen Fristen, die für den Mieter immer drei Monate betragen. Für den Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen mit der Dauer des Mietverhältnisses.

Kündigungsfristen sind bei Wohnraummietverhältnis jedoch anders als bei gewerblichen Mietverhältnissen. Ein Objekt darf nur unter Einhaltung von Kündigungsfristen geräumt werden. Erst nach Ablauf einer entsprechenden Kündigungsfrist darf ein Räumungsverfahren eingeleitet werden.


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RA Hetényi Vielen Dank, ich bin sehr erleichtert.

RA Hetényi top

RA Hetényi Kompetent und schnell, danke!

RA Pietsch Vielen lieben Dank für die tolle Beratung

RA Hetényi Fachlich sehr kompetent.

RA Hetényi Eine sehr kompetente zügige Antwort. Hat mir meine Frage ausführlich beantwortet, super


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