Nebenkostenabrechnung Rechtsberatung
Mietrecht Rechtsanwalt:
✓ Telefonische Rechtsberatung,
✓ E-Mail-Rechtsberatung,
✓ Beratung in der Kanzlei.
Rechtsberatung starten
Die Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung wird - leider zu Recht - vielfach auch als „die zweite Miete“ bezeichnet. Sie macht, da auf sie meistens eine monatliche Vorauszahlung zu leisten ist, einen erheblichen Teil dessen aus, was insgesamt zu zahlen ist.
Eine Betriebskostenabrechnung, die in der Regel für einen Abrechnungszeitraum eines Jahres erstellt wird, ist aber niemals sofort fällig.
Das heißt, dass der Mieter sie in Ruhe prüfen darf.
Dazu darf er auch einen Fachmann zurate ziehen.
Wie möchten Sie beraten werden?
E-Mail Rechtsberatung
Telefonische Rechtsberatung
Rechtsberatung in der Kanzlei
Gesamtbewertung
12328 Bewertungen
RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein
RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.
RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.
RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE
RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank
RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!