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Die Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung wird - leider zu Recht - vielfach auch als „die zweite Miete“ bezeichnet. Sie macht, da auf sie meistens eine monatliche Vorauszahlung zu leisten ist, einen erheblichen Teil dessen aus, was insgesamt zu zahlen ist.

Eine Betriebskostenabrechnung, die in der Regel für einen Abrechnungszeitraum eines Jahres erstellt wird, ist aber niemals sofort fällig.
Das heißt, dass der Mieter sie in Ruhe prüfen darf.

Dazu darf er auch einen Fachmann zurate ziehen.


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RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau RAìn Obermann. Hoch qualifiziert, sehr engagiert und auch sehr sympathisch! Besser geht`s nicht! Klare Weiterempfehlung und ganz herzlichen Dank!

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