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RA Matthias Reichwald

Mietwucher / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Viele Mieter halten ihren Mietzins für überhöht.

Wann jedoch tatsächlich ein Fall von Mietwucher vorliegt, wird im Zweifel vom Amt für Wohnungswesen gemäß Paragraph 5 Wirtschaftsstrafgesetz Buch geprüft.
Eine solche Prüfung kann auch nach Beendigung des Mietverhältnisses noch durchgeführt werden.

Wenn eine Miete tatsächlich wucherisch gewesen ist, wird die zuständige Behörde sodann auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Vermieter einleiten.

Wird eine Mietpreisüberhöhung von mehr als 10% über dem Höchstwert des Mietspiegels festgestellt, so begründet dies einen Rückforderungsanspruch gegenüber dem ehemaligen Vermieter.


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4,8

281 Bewertungen

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Telefonberatung Sehr nett und kompetent. Dankeschön

Telefonberatung Herr Reichwald hat mein Anliegen sehr gut und schnell verstanden und mich klar und verständlich und absolut angemessen beraten.Besten Dank hierfür!Dr. Armin Roth

Telefonberatung Vielen herzlichen Dank für die Beratung

Telefonberatung Schnelle und einfach erklärte Antworten bekommen.

Telefonberatung Super vielen Dank

Telefonberatung Sehr freundlich und hilfreich! Danke!


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