Telefontermin für eine Beratung im Mietrecht vereinbaren
RAin Hieble-Fritz: Mietvertrag
✓ Kurzfristige Terminvergabe,
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✓ Rechtsanwältin für Mietrecht.
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Es ist üblich, einen Mietvertrag schriftlich aufzusetzen, obwohl die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei werden vielfach auch Formularmietverträge verwendet.
Im Einzelfall kann es durchaus möglich sein, dass einzelne Klauseln unwirksam sind, ohne dass der gesamte Vertragsinhalt hinfällig wird.
Es lohnt sich also immer, einen Mietvertrag genau zu prüfen, und zwar auch dann, wenn er bereits abgeschlossen wurde.
Grundsätzlich ist es auch möglich, einen bereits zustande gekommenen Mietvertrag in einzelnen Punkten zu modifizieren, indem man ihn beispielsweise um Zusatz- oder Nachtragsvereinbarungen ergänzt.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Mietrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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275 Bewertungen
Telefonberatung Leider ist das Telefonat unterbrochen worden. Aber mir wurde sehr kompetent und lösungsorientiert weiter geholfen.
Telefonberatung Sehr freundlich und kompetent !
Telefonberatung Wie immer sehr schnell und deutlich. Mit der direkten Antwort bin ich sehr zufrieden.
Telefonberatung Top Beratung!!! Fühlte mich total gut aufgehoben!!Vielen Dank!!!
Telefonberatung Sehr Nette und gute ausführliche Beratung. Aif all meine Fragen wurden sehr genau eingegangen... Danke für die tolle Beratung.
Telefonberatung Besten Dank für den Hinweis über das weitere Vorgehen betreffend Klageabweisungsrecht - BESTEN DANKW. Wiebe