RAin Kirsten Hieble-Fritz
Mietvertrag / Mietrecht
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Als Rechtsanwältin für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Es ist üblich, einen Mietvertrag schriftlich aufzusetzen, obwohl die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei werden vielfach auch Formularmietverträge verwendet.
Im Einzelfall kann es durchaus möglich sein, dass einzelne Klauseln unwirksam sind, ohne dass der gesamte Vertragsinhalt hinfällig wird.
Es lohnt sich also immer, einen Mietvertrag genau zu prüfen, und zwar auch dann, wenn er bereits abgeschlossen wurde.
Grundsätzlich ist es auch möglich, einen bereits zustande gekommenen Mietvertrag in einzelnen Punkten zu modifizieren, indem man ihn beispielsweise um Zusatz- oder Nachtragsvereinbarungen ergänzt.
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Meine Bewertungen
235 Bewertungen
Telefonberatung Super schnell und perfekt professionell
Telefonberatung Herzlichen Dank für Ihre nette und hilfsreiche Beratung.
Telefonberatung Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung! Dadurch wurde mir die Entscheidungsfindung deutlich erleichtert.
Telefonberatung Gute Beratung und Frau Hieble-Fritz war nicht aus das Gespräch unnötig in die Länge zu ziehen.Kann ich nur weiterempfehlen!
Telefonberatung Top! Vielen Dank!
Telefonberatung Sehr schnelle und sehr gute Beratung wie die Rechtslage aussieht und was es für Möglichkeiten gibt. Danach waren die offenen Fragen erst einmal beantwortet. Sehr beruhigend. Ganz toll