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Der sogenannte Mietspiegel ist eine Summe von Einzeldaten, die im Ergebnis anzeigen, wieviel Miete in einer Gemeinde als ortsüblich verlangt werden kann.

Der Mietspiegel unterscheidet zwischen Baujahrs-Altersklassen und Ausstattung der einzelnen Wohnungen.

Für gewerbliche Objekte gibt es nicht immer Mietspiegel. Hier empfiehlt es sich, eine entsprechende Anfrage bei der örtlichen Industrie und Handelskammer zu tätigen.


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RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Mir wurde erneut hervorragend weitergeholfen. Fachlich und auch menschlich ganz große Klasse! Klare Weiterempfehlung von mir! Ganz herzlichen Dank!

RA Adamek Bestens, Danke

RA Hetényi sehr freundlich und schnelle Beratung

RA Adamek Gute Beratung - auf alle Fragen eingegangen!

RAin Obermann Sehr zufrieden, vielen Dank für die Beratung.

RAin Obermann 5 (i.W. fünf) Sterne!


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