Mietrecht Mieterhöhungen - telefonische Rechtsberatung
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Man unterscheidet zwei verschiedene Arten von Mieterhöhungen.
Es gibt zum Einen die Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß 558 a BGB. Daneben gibt es auch die Mieterhöhung wegen Modernisierung gemäß 558b BGB.
Bei der Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Mietspiegel Berücksichtigung finden und die derzeit bei 20 % liegende Kappungsgrenze eingehalten werden.
Bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung muss der Vermieter klar darlegen, dass die durchgeführte Modernisierung eine tatsächliche Wertsteigerung darstellt.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Mietrecht zu erhalten.
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Gesamtbewertung
12225 Bewertungen
RA Rogalla Beratung war voll zufrieden stellend, gut Verständlich, gerne wieder.
RA Pietsch Beratung hat mir geholfen,danke
RAin Hellmann Sehr freundlich und kompetente Beratung
RAin Ordemann Vielen Dank!
RA Reichwald Dankeschön für die InfosMit freundlichen Grüßen A. H
RAin Obermann Perfekte Beratung, engagiert und freundlich. Uneingeschränkt weiter zu empfehlen; vielen Dank.