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Man unterscheidet zwei verschiedene Arten von Mieterhöhungen.
Es gibt zum Einen die Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß 558 a BGB. Daneben gibt es auch die Mieterhöhung wegen Modernisierung gemäß 558b BGB.

Bei der Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Mietspiegel Berücksichtigung finden und die derzeit bei 20 % liegende Kappungsgrenze eingehalten werden.
Bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung muss der Vermieter klar darlegen, dass die durchgeführte Modernisierung eine tatsächliche Wertsteigerung darstellt.


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RAin Obermann 5 Sterne wohl verdient *****!

RAin Draudt-Syroth nach Klärung eines Missverständnisses war die Auskunft eine präzise Beantwortung

RAin Obermann Sehr kompetente und freundliche Beratung. Hat mir sehr geholfen.

RA Adamek Immer schnell und freundlich gerne wieder

RAin Hellmann Danke für die schnelle Hilfe

RA Hetényi Prima, sehr gute Auskunft, Danke.


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