E-Mail Beratung im Mietrecht
RA Pietsch: Kaution
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Die sogenannte Kaution stellt eine Sicherheitsleistung für die Mietsache selber da.
Sie ist nicht dafür vorgesehen, diese beispielsweise gegen Ende der Mietzeit „abzuwohnen“, also die restliche Miete damit zu zahlen.
Sie soll nur mögliche Schadensersatzansprüche des Vermieters sichern.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, diese Kaution zu verzinsen bzw. auch jederzeit einen Nachweis über ihren Verbleib erbringen zu können, falls dies erforderlich sein sollte.
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