Heizkostenabrechnung Rechtsberatung
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Die Heizkostenabrechnung macht in den meisten Fällen den Hauptanteil der Nebenkosten aus, sodass hier besonders sorgfältig geprüft werden sollte.
Dies gilt etwa schon wegen der unterschiedlich zulässigen Verteilung von Grund- und Verbrauchskosten (50:50/ 60:40 oder 70:30).
Bei der Beschaffung von Brennstoffen ist der Vermieter zudem gehalten, diese möglichst wirtschaftlich, also kostengünstig zu Verfügung zu stellen, etwa bei dem Einkauf von Heizöl.
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RA Hetényi Gute Beratung, er war etwas misstrauisch, was ich nicht nachvollziehen konnte und kann, aber die Beratung war zielführend. Würde wohl wieder anrufen.
RA Adamek Vielen Dank Herr Adamek für die gute nachvollziehbare Beratung.Gruss Michael Meyerhttps://www.sensikorelocation.com
RA Hetényi Bin sehr zufrieden, präzise und genau juristisch auf den Punkt gebracht. Immer wieder gern. LG .....
RA Bangert Sehr gut
RA Adamek sehr freundliche und hilfsbereite Beratung!
RA Adamek Sehr freundlich