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Mietverträge enthalten häufig einen sogenannten Fristenplan.
Dieser Fristenplan setzt fest, wann eine Wohnung turnusmäßig zu renovieren ist. Die Fristen belaufen sich in der Regel auf 3,5 und 7 Jahre.

Wenn der Mieter diesen Fristenplan nicht einhält, so ist er in jedem Fall dazu verpflichtet, die versäumten Renovierungen bei Auszug nachzuholen.

Von einer Renovierungsdurchführung ist im Zweifel abzusehen, wenn dadurch eine sogenannte Verschlimmbesserung eintreten würde.


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RAin Ordemann Sehr zufrieden und sehr kompetent LGIKR

RA Bangert Die Beratung war im Großen und Ganzen in Ordnung

RA Hetényi Klare Ansprache - gutes Fachwissen, so stell ich mir eine Beratung vor.Ich melde mich bei neuen Kenntnissen gerne wieder!

RA Pietsch hört sehr aufmerksam zu, sehr freundlich!

RA Pietsch Dankeschön

RA Pietsch Vielen Dank für das freundliche Gespräch.


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