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Fristenplan Rechtsberatung

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Mietverträge enthalten häufig einen sogenannten Fristenplan.
Dieser Fristenplan setzt fest, wann eine Wohnung turnusmäßig zu renovieren ist. Die Fristen belaufen sich in der Regel auf 3,5 und 7 Jahre.

Wenn der Mieter diesen Fristenplan nicht einhält, so ist er in jedem Fall dazu verpflichtet, die versäumten Renovierungen bei Auszug nachzuholen.

Von einer Renovierungsdurchführung ist im Zweifel abzusehen, wenn dadurch eine sogenannte Verschlimmbesserung eintreten würde.


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RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Mir wurde erneut hervorragend weitergeholfen. Fachlich und auch menschlich ganz große Klasse! Klare Weiterempfehlung von mir! Ganz herzlichen Dank!

RA Adamek Bestens, Danke

RA Hetényi sehr freundlich und schnelle Beratung

RA Adamek Gute Beratung - auf alle Fragen eingegangen!

RAin Obermann Sehr zufrieden, vielen Dank für die Beratung.

RAin Obermann 5 (i.W. fünf) Sterne!


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