Übergabeprotokoll Rechtsberatung
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Zum Zwecke einer Beweissicherung, ist es absolut üblich und auch empfehlenswert, anlässlich eines Übergabetermins ein sogenanntes Übergabeprotokoll zu fertigen.
Wenn sich beide Parteien über den Ist-Zustand der Wohnung einig sind, sollte dieses Übergabeprotokoll auch unterzeichnet werden. Im Falle eines späteren Rechtsstreites kann das Protokoll gegebenenfalls als Beweismittel verwendet werden.
Die Fertigung eines Übergabeprotokolls ist überobligatorisch. Sie ist mithin auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
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RAin Ordemann Tolle Beratung
RAin Obermann Eine tolle AnwältinBin super beraten
RA Pietsch Herr Pietsch ist ein sehr freundlicher, kompetenter Anwalt. Er hat mich hervorragend beraten.
RA Pietsch perfekt
RA Hetényi Berät im Auto per Freisprechanlage mit mehreren sich unterhaltenden Personen im Hintergrund und beantwortet zunächst mit persönlicher Meinung, die allerdings im Gegensatz zur danach geschilderten Rechtslage steht. Eine Konzentration (auch zeitlich) auf die eigentliche Fragestellung und ihre rechtliche Einordnung wäre zielführender und günstiger.
RAin Obermann Sehr kompetent, auf den Punkt, denkt aus Sicht des Fragestellers mit und schafft es, in schnellster Zeit präzise Auskunft zu geben.