Ein Paar besichtigt eine Eigentumswohnung. Nach der Zusage des Verkäufers fordert die Maklerin sofort die volle Provision, obwohl der Kaufvertrag noch nicht geschlossen ist. Später stellt sich heraus, dass wichtige Unterlagen fehlten. Genau hier entscheidet das Maklerrecht: Entsteht der Anspruch, welche Leistung war geschuldet?
Maklerrecht unterscheidet zwischen Nachweis- und Vermittlungsmakler. Der Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich nur bei wirksamem Maklervertrag, Erbringung der geschuldeten Tätigkeit und Abschluss des Hauptvertrags. Transparenz, Doppelmaklertätigkeit und Belehrungen – etwa über Widerrufsrechte – spielen eine große Rolle, vor allem bei Fernkommunikation.
Wichtig zu wissen
Der Anspruch auf Maklerlohn setzt den Abschluss des Hauptvertrags voraus (§ 652 BGB – laienverständlich: Provision erst bei Erfolg). In der Wohnraummiete gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt (§§ 656a ff. BGB – vereinfacht: Keine Verlagerung der Courtage auf die andere Seite ohne neuen Auftrag).
Die Rechtsanwälte von rechtsanwalt.jetzt prüfen Provisionsforderungen, Maklerverträge und Exposés, klären Widerrufsrechte bei Online‑Kontakt und bewerten Doppeltätigkeit. Häufig sind Provisionsklauseln in AGB unklar. Dokumentation der Nachweise (Kontakt, Adresse, Vertragsbereitschaft) ist zentral.
Häufige Konflikte
- Provision vor Kaufvertragsabschluss gefordert
- Unklare oder fehlende Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz
- Doppeltätigkeit ohne transparente Offenlegung
- Exposé mit falschen oder unvollständigen Angaben
- Prüfung von Provisionsansprüchen und Einwendungen
- Durchsetzung oder Abwehr von Courtageforderungen
- Beratung zu Widerruf, AGB und Haftung
- Begleitung von Verhandlungen bis zum Notartermin
Gesetzliche Anker: Maklervertrag ist formfrei, sollte aber schriftlich fixiert werden. Erfolgsbezug und Kausalität müssen vorliegen – die Tätigkeit des Maklers muss zum Abschluss geführt haben. Bei Verbrauchern sind Widerrufsrechte und Informationspflichten zu beachten; falsche Belehrungen verschieben Fristen.
Muss ich bei reiner Besichtigung zahlen?
Nein, die Provision entsteht erst mit Hauptvertrag und nur, wenn die Maklerleistung kausal war.
Was bedeutet Doppeltätigkeit?
Makler arbeitet für beide Seiten. Das ist zulässig, muss aber offengelegt werden; Interessenkonflikte vermeiden.
Kann ich online geschlossene Maklerverträge widerrufen?
Ja, sofern Verbraucher-Fernabsatz vorliegt. Fristen und Belehrung prüfen.
Wie wehre ich eine unberechtigte Forderung ab?
Maklerleistung und Kausalität bestreiten, AGB prüfen, fehlende Belehrungen rügen, Schriftverkehr sichern.
Darf die Provision geteilt werden?
Im Kaufbereich ist Kostenteilung möglich; im Wohnraummietbereich gilt das Bestellerprinzip.
Vertraulich und ohne Risiko anfragen – damit Provision nur dort fließt, wo sie rechtlich verdient ist.