Kündigung Arbeitsvertrag
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Die Voraussetzung für eine kostenlose Erstberatung ist, dass Ihr Arbeitsplatz gekündigt wurde, Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen oder Ihnen ein Abfindungsangebot von Ihrem Arbeitgeber vorliegt.
Warum kostenlos?
In unserem Erstberatungsgespräch wird sofort ermittelt, welche Möglichkeiten für Sie bestehen. Sind die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben, oder besteht Aussicht auf das Aushandeln einer für Sie lukrativen Abfindung oder Sie haben Ihren Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben, dann möchten wir Sie selbstverständlich gerne weiterführend beraten, Ihnen helfen zu Ihrem Recht zu kommen und Sie gegebenenfalls vor Gericht vertreten. Dazu informieren wir Sie gerne nach Ihrem Erstberatungsgespräch.
Selbstverständlich können Sie sich nach Ihrem Erstberatungsgespräch auch anderweitig beraten und vertreten lassen – Ihre Erstberatung, die Sie von uns erhalten, ist für Sie in jedem Fall kostenlos!
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Gesamtbewertung
12329 Bewertungen
RAin Obermann Top-Anwältin. Frau Obermann hat mich wieder bestens beraten in einer umfangreichen Situation, wo jetzt, nach über 1 Jahr, nochmals Bedarf ihrer Rechtsberatung erforderlich war. Wieder hervorragend und besonders hervorhebend: Kleinste Details und Abläufe von damals waren lückenlos präsent bei ihr, was die jetzige Beratung unterstützend mitgetragen hat. Mehr als 5 Sterne von mir. Danke.
RAin Obermann Ich schließe mich allen 5 Sternen an!
RA Hetényi Meine Anfrage wurde von Rechtsanwalt Hetenyi schnell, ausgesprochen ausführlich und verständlich beantwortet. Ich würde mich wieder an ihn wenden. Danke
RAin Obermann Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schnell ein gutes und kompetentes Gefühl vermittelt. Sie ging sehr verständlich den Fall mit mir durch und unterstütze bei dem weiteren Vorgehen. Ich kann die telefonische Beratung bei ihr wirklich nur empfehlen!
RA Beyer Sehr ausführlichen geht verständlich beraten.Kann ich nur empfehlen
RA Hetényi Ich fühle mich bis hierhin sehr gut begleitet :-)!