Kündigung Arbeitsvertrag
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Die Voraussetzung für eine kostenlose Erstberatung ist, dass Ihr Arbeitsplatz gekündigt wurde, Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen oder Ihnen ein Abfindungsangebot von Ihrem Arbeitgeber vorliegt.
Warum kostenlos?
In unserem Erstberatungsgespräch wird sofort ermittelt, welche Möglichkeiten für Sie bestehen. Sind die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben, oder besteht Aussicht auf das Aushandeln einer für Sie lukrativen Abfindung oder Sie haben Ihren Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben, dann möchten wir Sie selbstverständlich gerne weiterführend beraten, Ihnen helfen zu Ihrem Recht zu kommen und Sie gegebenenfalls vor Gericht vertreten. Dazu informieren wir Sie gerne nach Ihrem Erstberatungsgespräch.
Selbstverständlich können Sie sich nach Ihrem Erstberatungsgespräch auch anderweitig beraten und vertreten lassen – Ihre Erstberatung, die Sie von uns erhalten, ist für Sie in jedem Fall kostenlos!
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Gesamtbewertung
10589 Bewertungen
RAin Obermann Habe Frau Rechtsanwältin Obermann nun schon zum 2. Mal um Rat gefragt und bin erneut sehr zufrieden, ich kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen.
RAin Obermann Danke für die sehr ausführliche und gute mehrfache Beratung.
RAin Obermann Sehr angenehmes und informatives Gespräch
RA Kaplan bestens
RAin Obermann Ich bin wie immer mit der umfassenden und sehr kompetenten Rechtsberatung sehr, sehr zufrieden. Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schon sehr oft in einer sehr schwierigen und komplexen Rechtsangelegenheit weitergeholfen. Dafür bin ich ihr sehr dankbar, denn ich wusste oft bei den vielen, auftretenden rechtlichen Problemen nicht mehr weiter. Uneingeschränkte Weiterempfehlung von mir!
RAin Obermann Wir immer bestens