E-Mail Beratung im Arzthaftungsrecht
Rechtsanwältin Christa Luise Schillmann:- Direkte, rechtssichere Rechtsberatung
- Zeitnahe, kostengünstige Bearbeitung
- Rechtsanwältin für Arzthaftungsrecht
Beschreiben Sie jetzt Ihren Fall
Fühlen Sie sich nach einer Behandlung schlecht aufgeklärt, falsch behandelt oder spüren gesundheitliche Folgen, die Sie vorher nicht hatten? In solchen Situationen kann Arzthaftungsrecht greifen. Unsere E‑Mail‑Rechtsberatung hilft Ihnen, Ihren Fall sorgfältig prüfen zu lassen – verständlich, strukturiert und ohne Druck.
Grundlagen: Wann haftet der Arzt?
- Ein Behandlungsvertrag verpflichtet den Arzt zur fachgerechten Behandlung gemäß dem aktuellen medizinischen Standard – ein Heilungserfolg ist nicht garantiert :contentReference[oaicite:1]{index=1}.
- Sorgfaltspflichtverletzungen können sein: Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler oder Versäumnisse in der Organisation der Behandlung :contentReference[oaicite:2]{index=2}.
- Schädigungen müssen kausal auf fehlerhafte ärztliche Maßnahmen zurückzuführen sein – sofern dies der Patient nachweist :contentReference[oaicite:3]{index=3}.
Wer muss was beweisen?
Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten:
- Der Behandlungsfehler (z. B. Diagnosefehler oder unterlassene Befunderhebung)
- Der daraus resultierende Gesundheitsschaden
- Der kausale Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden
Nur bei groben Fehlern oder fehlender Dokumentation kehrt sich die Beweislast um und der Arzt muss darlegen, dass korrekt behandelt wurde :contentReference[oaicite:4]{index=4}.
Fristen: Wie lange habe ich Zeit?
Ansprüche wegen Behandlungsfehlern verjähren regelmäßig nach drei Jahren gemäß § 195 BGB. Doch der Fristbeginn ist entscheidend:
- Er beginnt nicht mit dem Behandlungszeitpunkt, sondern am Jahresende des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Schaden und dem beteiligten Arzt erlangten oder erlangen mussten – z. B. am 31.12. 2023, wenn Sie im Sommer 2023 ersten Zweifel hatten :contentReference[oaicite:5]{index=5}.
- Unabhängig davon gibt es eine absolute Höchstfrist von 30 Jahren ab dem Ereignis selbst (§ 199 Abs. 2 BGB) :contentReference[oaicite:6]{index=6}.
- Verjährung kann gehemmt werden, z. B. durch Verhandlungen oder Schlichtungsverfahren – danach läuft die Frist weiter, meist mit einer Nachfrist von drei Monaten :contentReference[oaicite:7]{index=7}.
Was kann ersetzt werden?
Schadensersatz und Schmerzensgeld können geltend gemacht werden, sofern ein beweisbarer Gesundheitsschaden durch ärztliches Fehlverhalten entstanden ist. Schmerzensgeld richtet sich nach Dauer, Schwere und Folgen – anhand gerichtlicher Vergleichsfälle geprüft :contentReference[oaicite:8]{index=8}.
Wie läuft die E‑Mail‑Beratung ab?
Sie senden uns Ihre Behandlungsschritte, Befunde, Beschwerden und bisherigen Dokumente. Wir prüfen:
- Ob ein haftungsrechtlicher Behandlungsfehler vorliegen könnte
- Ob die Verjährung droht oder Hemmung greift
- Ob Ihr Fall eine Beweislastumkehr ermöglichen würde
- Welche nächsten Schritte sinnvoll sind – z. B. Forderungsschreiben, Schlichtung oder Klage
Warum E‑Mail statt Telefon?
In belastenden Situationen ist schriftliche Kommunikation oft entlastend: Sie können in Ruhe formulieren, wir antworten klar und nachvollziehbar – ohne Zeitdruck oder emotionale Überforderung.
FAQ – häufige Fragen zum Arzthaftungsrecht
1. Wer trägt die Beweislast?
Grundsätzlich der Patient. Bei grobem Fehler oder fehlender Dokumentation kehrt sich die Last um – dann muss der Arzt belegen, richtig gehandelt zu haben.
2. Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Am Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und dem Arzt Kenntnis erlangen oder grob fahrlässig nicht erlangen. Möglich ist auch eine Hemmung durch Verhandlungen.
3. Gibt es eine maximale Frist?
Ja – nach 30 Jahren seit dem Ereignis greift die absolute Verjährung (§ 199 Abs. 2 BGB).
4. Brauche ich ein Gutachten?
Ja, häufig ist ein medizinisches Sachverständigengutachten notwendig, um einen Behandlungsfehler gerichtsfest nachzuweisen.
5. Wann lohnt sich eine Klage?
Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert oder Schlichtung nicht möglich ist. Eine Klage kann sinnvoll sein, wenn der Schaden erheblich und beweisbar ist.
6. Was kostet mich die Beratung?
Die erste Einschätzung per E‑Mail ist unverbindlich. Bei weiterem Verfahren können Anwaltskosten entstehen, die Sie im Erfolgsfall meist ersetzt bekommen.
Ein Patientenrecht bedeutet mehr als juristische Regeln – es steht für Schutz, Gerechtigkeit und Anerkennung. Wenn Zweifel bestehen, helfen wir Ihnen, sie verständlich zu klären.
Bereit für eine strukturierte, empathische Prüfung Ihres Falls? Schreiben Sie uns – ganz unkompliziert per E‑Mail.