Unterhalt Rechtsberatung
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Ehegatten sind einander und der Familie gegenüber zum Unterhalt verpflichtet gemäß § 1360 BGB. Aufgrund der zumeist völlig unterschiedlichen Vermögenseinkünfte der Beteiligten ergeben sich fast zwangsläufig Unstimmigkeiten und Probleme.
Die Unterhaltspflicht ist zudem immer zwingend und völlig unabhängig davon, welchen Güterstand man gewählt hat.
Die jeweilige Beteiligung der einzelnen Ehepartner darf auch nicht rechnerisch gleichartig bestimmt werden, da ein etwaiges Vermögen sowie die jeweilige Arbeitskraft einzelfallbezogen berechnet werden muss.
Ein angemessener Unterhalt bestimmt sich zudem nach den individuellen Gewohnheiten, wie der Hausstand geführt wird und welche persönlichen Bedürfnisse bestehen.
Je nachdem, welcher Lebensstil in einer Ehe und Familie geführt wird, ist der anzusetzende Unterhalt individuell zu berechnen und zu gestalten.
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RA Adamek Sehr gute und kompetente Beratung mit allen Facetten.
RAin Ordemann Ich wurde sehr kompetent und sehr freundlich beraten. Vielen Dank
RAin Ordemann Dankeschön ich habe eine gute Beratung bekommen
RAin Obermann Frau Obermann bringt es auf den Punkt. Äußerst hilfreiche und kompetente Rechtsberatung. Fünf Sterne!
RA Bangert vielen Dank
RAin Ordemann Eine gute Rechtsberatung. die mir alles über das Erbnachlassverfahren erklärt hat. Guter Rat ist teuer, aber die Telefongebühren haben sich gelohnt! Vielen Dank Frau Ordemann