Kinder Rechtsberatung
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Per Definition sind Kinder Abkömmlinge ersten Grades, was insbesondere in erbrechtlicher Hinsicht relevant ist, nämlich in Bezug auf die Erbfolge.
Das Gesetz unterscheidet noch immer zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern, obwohl diese mittlerweile rechtlich gleichbehandelt werden müssen.
Die Rechte von Kindern wurden speziell durch das UN-Abkommen vom 17.02.1992 festgesetzt.
In Bezug auf zivilrechtliche Schadensersatzansprüche Dritter, insbesondere in Bezug auf Schäden aus unerlaubter Handlung im Sinne des § 823 BGB, haften Eltern für ihre Kinder. Sie finden steuerrechtliche Berücksichtigung und haben eigene Ansprüche gegenüber dem Staat, wie etwa Kindergeld oder auch Kinder- und Jugendhilfe.
Im Rahmen eines etwaigen elterlichen Sorgerechtsstreits bekommen sie einen eigenen Verfahrenshelfer beigeordnet, der dafür Sorge zu tragen hat, dass ihre Rechte gewahrt werden und die eigenen Interessen berücksichtigt werden.
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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein
RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.
RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.
RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE
RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank
RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!