RAin Kirsten Hieble-Fritz
Güterrecht / Familienrecht
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Als Rechtsanwältin für Familienrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Familienrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Familienrecht weiterhelfen kann.
Die vermögensrechtliche Beziehung der Ehepartner zueinander wird durch das eheliche Güterrecht geregelt.
Der Güterstand kann von den Parteien individuell bei Eingehung der Ehe vereinbart werden.
Wenn jegliche Vereinbarung fehlt, geht das Gesetz von dem Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft aus. Der Gedanke der grundsätzlichen Zugewinngemeinschaft ist eine weitere Ausgestaltung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 3 Grundgesetz (GG).
Das Gesetz lässt abweichend aber die individuelle Ausgestaltung davon abweichender Regelungen zu, wie etwa die der Gütertrennung oder des Ehevertrages.
Auch wenn bei Schließung einer Ehe niemand an Trennung und Scheidung denken mag, so ist es sinnvoll, sich gleichwohl beraten zu lassen und die individuell passendste Vereinbarung zu treffen.
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Telefonberatung Wie immer sehr schnell und deutlich. Mit der direkten Antwort bin ich sehr zufrieden.
Telefonberatung Top Beratung!!! Fühlte mich total gut aufgehoben!!Vielen Dank!!!
Telefonberatung Sehr Nette und gute ausführliche Beratung. Aif all meine Fragen wurden sehr genau eingegangen... Danke für die tolle Beratung.
Telefonberatung Besten Dank für den Hinweis über das weitere Vorgehen betreffend Klageabweisungsrecht - BESTEN DANKW. Wiebe
Telefonberatung Beratung in einer Mietsache: Frau RA Hieble-Fritz kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Frau RA Hieble-Fritz ist sehr kompetent und hat eine ruhige symphatische Art.
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