Rechtsanwalt

Menu

Güterrecht Rechtsberatung

Familienrecht Rechtsanwalt:
Telefonische Rechtsberatung,
E-Mail-Rechtsberatung,
Beratung in der Kanzlei.
Rechtsberatung starten

Die vermögensrechtliche Beziehung der Ehepartner zueinander wird durch das eheliche Güterrecht geregelt.

Der Güterstand kann von den Parteien individuell bei Eingehung der Ehe vereinbart werden.

Wenn jegliche Vereinbarung fehlt, geht das Gesetz von dem Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft aus. Der Gedanke der grundsätzlichen Zugewinngemeinschaft ist eine weitere Ausgestaltung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 3 Grundgesetz (GG).

Das Gesetz lässt abweichend aber die individuelle Ausgestaltung davon abweichender Regelungen zu, wie etwa die der Gütertrennung oder des Ehevertrages.

Auch wenn bei Schließung einer Ehe niemand an Trennung und Scheidung denken mag, so ist es sinnvoll, sich gleichwohl beraten zu lassen und die individuell passendste Vereinbarung zu treffen.


Wie möchten Sie beraten werden?

E-Mail Rechtsberatung
Ihr Fall

Telefonische Rechtsberatung
Wann möchten Sie angerufen werden?

Rechtsberatung in der Kanzlei
Wählen Sie bitte einen Standort


Gesamtbewertung

4,8

11918 Bewertungen

5
4
3
2
1

RA Hetényi Sehr nett und freundlich und schnell geholfen! Immer gern wieder!

RA Pietsch Sehr kompetant und erfahren!

RAin Ordemann Freundlich und zielführend

RAin Obermann Sehr kompetent, sehr freundlich, absolut empfehlenswert!

RAin Hieble-Fritz Sehr freundlich und kompetent !

RA Adamek Alle fragen wurden schnell und knapp beantwortet. Sehr angenehme Gesprächsatmosphäre


Rechtsberatung auswählen

Rechtsanwälte für Familienrecht