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Telefontermin für eine Beratung im Erbrecht vereinbaren

RAin Obermann: Testament
Kurzfristige Terminvergabe,
Rechtssichere Telefonberatung,
Rechtsanwältin für Erbrecht.
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Das Testament ist der verschriftete letzte Wille des Erblassers. An die Wirksamkeit eines Testamentes werden bestimmte Voraussetzungen gestellt. Der Erblasser muss testierfähig sein, das heißt, er muss mindestens sechzehn Jahre alt sein (§ 2229 Absatz 1 BGB) und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte (§ 2229 Absatz 3 BGB).

Ein Testament bedarf ausnahmslos immer der Schriftform. Es kann sogar komplett eigenhändig aufgesetzt werden und muss nicht notwendigerweise notariell beurkundet werden, auch wenn dies im Einzelfall durchaus sinnvoll sein kann. Es gibt auch gemeinschaftliche Testamente wie das sogenannte "Berliner Testament", das Ehegatten gemeinsam errichten können.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Erbrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Erbrecht gesichert.

Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.


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Meine Bewertungen

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Telefontermin Top!

Telefontermin Frau Obermann hat mich super kompetent, umfangreich und mitfühlend beraten in einer Mietsache meines verstorbenen Bruders.Eine klare Empfehlung von mir!Herzlichen Dank, Frau Obermann!

Telefontermin Top Beratung! Sehr kompetent und freundlich. Das Gespräch hat mir Klarheit und einen neuen Blick auf die Lösungsmöglichkeiten gebracht. Vielen Dank!

Telefontermin Kompetent in allen Bereichen

Telefontermin Ich erweitere meine erste Bewertung um eine weitere Einschätzung:„Enormes Fachwissen auch in anderen Rechtsbereichen wie Privatrecht und Erbrecht“

Telefontermin Frau Obermann: absolut kompetent (nicht nur im Sozialrecht), schnell, menschlich. Diese Beratung ging in ihrer Qualität deutlich über das hinaus, was ich erwartet hatte. Jederzeit wieder!



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