RA Olaf Beyer
Rechtsberatung im Erbrecht
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Trauer kommt auf, wenn ein Angehöriger stirbt, gerade jetzt steigen leider durch Corona die Anzahlen der Verstorbenen. Sie werden von mir in dieser Situation gern beraten, auch wie es weiter geht.Oft kommt es leider zu Streitigkeiten zwischen Verwandten.Versicherungen, die Auszahlungen im Todesfall zugunsten einer bestimmten Person vornehmen, zählen nicht zur Erbmasse, daher können Sie trotzdem das Erbe ausschlagen - fragen Sie den Rechtsanwalt!!
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Meine Bewertungen
181 Bewertungen
Telefontermin Herr Beyer hat sich Zeit genommen, war sehr geduldig, ruhig, fachlich kompetent und humorvoll - genau, was man braucht, um gut beraten zu sein und zugleich sich wohl zu fühlen. Vielen Dank.
Telefontermin Herr Beyer hat mir bei Grundsteuerfagen sehr geholfen und mir genau den weiteren Weg des Verfahrens aufgezeigt.Vielen Dank!
E-Mail Beratung Zielführende Einschätzung, kompetent und verlässlich, schnelle Antwort, verständliche Aussagen, konnte das Problem abschließend klären, freundlich und zugewandt, fachkundig und erfahren. Ich fühle mich umfassend und eindeutig beraten. Eine große Hilfestellung. Vielen Dank, jederzeit gerne wieder!
E-Mail Beratung Die Fragen und Nachfragen wurden alle sehr zügig und ausführlich beantworten.
E-Mail Beratung Ich war zufrieden. Er hat meine Frage(n) beantwortet, mir darüber hinaus Tipps gegeben und auch nochmals mir die Vorgehensweise zu meinem Thema erklärt.
Telefontermin Herr Beyer hat sich wirklich Zeit genommen und uns im Rahmen der telefonischen Beratung viele hilfreiche Tipps und Anregungen gegeben. Empfehlenswert!!!