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RA Olaf Beyer

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Trauer kommt auf, wenn ein Angehöriger stirbt, gerade jetzt steigen leider durch Corona die Anzahlen der Verstorbenen. Sie werden von mir in dieser Situation gern beraten, auch wie es weiter geht.Oft kommt es leider zu Streitigkeiten zwischen Verwandten.Versicherungen, die Auszahlungen im Todesfall zugunsten einer bestimmten Person vornehmen, zählen nicht zur Erbmasse, daher können Sie trotzdem das Erbe ausschlagen - fragen Sie den Rechtsanwalt!!


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Meine Bewertungen

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187 Bewertungen

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Telefontermin Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!

Telefontermin Sehr kompetente Beratung auf jeden Fall ampfenswert

Telefontermin Klasse Erstberatung - sehr zu empfehlen!Vielen Dank!

E-Mail Beratung Sehr ausführliche Analyse, sehr greifbare Empfehlungen!

Telefontermin Extrem kompetent, übergreifendes Wissen bzgl mehrerer Fachgebiete. Freundlich, kommunikativ. Ein fachlicher Überflieger mit auch sozialer Kompetenz. Mehr geht nicht.

Telefontermin Wie immer Top-Beratung, Herr Beyer nimmt sich ausreichend Zeit, ist sehr zielorientiert und klar, sachlich und dabei humorvoll. Ich fühle mich sehr gut beraten bei ihm, mit Sachverstand und Esprit.


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