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Anwaltskanzlei für Erbrecht

Beratung zum Thema: Der Erbe / die Erben.
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Unter einem oder mehreren Erben versteht man die sogenannten Gesamtrechtsnachfolger, die entweder durch Gesetz (der gesetzlichen Erbfolge) oder kraft einer Verfügung von Todeswillen mit Ableben des Erblassers an dessen Stelle treten. Die (in der Regel) gleichteilig berechtigten Erben bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft. Dies kann bei einer Auseinandersetzung, beispielsweise der Liquidation einer geerbten Immobilie durchaus problematisch sein, nämlich dann, wenn Uneinigkeit besteht. Die Veräußerung, Verwertung und/oder Verwendung (beispielsweise die Vermietung) eines (mitgeerbten) Objektes kann nämlich immer nur einstimmig oder überhaupt nicht erfolgen. Für die Erteilung eines Erbscheins ist immer das Nachlassgericht (Amtsgericht) zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt ansässig war.

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Preisvorteil: Die Kosten für Ihre Erstberatung belaufen sich auf 149,- Euro. Sind Sie rechtsschutzversichert und übernimmt Ihre Versicherung die Kosten, dann erhalten Sie Ihre eingezahlten 149,- Euro zurückerstattet.

Kanzlei Standorte: Bad Vilbel, Berlin, Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg, Passau, Tespe OT Bütlingen, Zwingenberg .


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