eBay ist für viele Privatpersonen und Unternehmen ein wichtiger Marktplatz. Doch wer hier kauft oder verkauft, bewegt sich in einem rechtlichen Rahmen, der häufig unterschätzt wird. Das sogenannte eBay-Recht umfasst alle Vorschriften und Gerichtsentscheidungen, die den Handel über die Plattform betreffen – vom Vertragsschluss über Gewährleistung bis hin zu Bewertungsstreitigkeiten.
Fallbeispiel: Herr L. bietet einen gebrauchten Laptop auf eBay an. Ein Käufer schlägt zu, zahlt aber nicht. Herr L. will das Angebot an den Zweitbieter vergeben, fürchtet jedoch Schadensersatzforderungen des Erstbieters. Ein Anwalt erklärt ihm, dass der Kaufvertrag bereits mit Zuschlag verbindlich zustande kam (§ 156 BGB – sinngemäß: ein Vertrag kommt durch Gebot und Annahme zustande), und dass ein Rücktritt nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Rechtlich gesehen gelten für eBay-Angebote in den meisten Fällen die gleichen Grundsätze wie bei anderen Kaufverträgen – ergänzt durch die eBay-AGB und spezielle Urteile. Ein abgegebenes Gebot ist verbindlich. Käufer haben bei gewerblichen Verkäufern ein Widerrufsrecht, bei privaten Verkäufern jedoch nur, wenn dies ausdrücklich eingeräumt wurde. Verkäufer müssen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte beachten, können diese bei Privatverkäufen aber oft einschränken.
Wichtig zu wissen
- Ein Angebot bei eBay ist in der Regel verbindlich – auch wenn es vorzeitig beendet wird.
- Falsche oder unvollständige Artikelbeschreibungen können zu Rückabwicklungen führen.
- Bewertungen sind grundsätzlich zulässig, dürfen aber keine unwahren Tatsachen enthalten.
Verstöße gegen eBay-Regeln oder Gesetze können schnell teuer werden. Abmahnungen wegen fehlender Widerrufsbelehrung, unzulässiger AGB-Klauseln oder markenrechtlicher Verstöße sind häufig. Auch private Verkäufer geraten ins Visier, wenn ihr Verhalten als gewerblich eingestuft wird – etwa bei hoher Verkaufsfrequenz oder dem Verkauf neuer Waren.
Typische Fehler
- „Ich bin Privatverkäufer, also gelten keine Regeln“ – Auch Privatverkäufer unterliegen z. B. dem Kaufrecht.
- „Artikelbilder darf ich einfach aus dem Internet übernehmen“ – Das kann Urheberrechte verletzen.
- „Eine negative Bewertung kann ich löschen lassen, wenn sie mir nicht gefällt“ – Nur falsche oder beleidigende Inhalte sind angreifbar.
Wer rechtssicher handeln will, sollte die eBay-AGB kennen, korrekte Widerrufs- und Gewährleistungsangaben machen und keine geschützten Inhalte verwenden. Unsere Rechtsanwälte beraten zu Verkaufsstrategien, prüfen Angebote und helfen bei Abmahnungen oder Streitigkeiten – vertraulich und ohne Risiko anfragen.
- Korrekte Angebotsbeschreibung erstellen
- Rechte an Bildern und Texten sichern
- AGB und Widerrufsbelehrung anpassen
FAQ – eBay-Recht
Ist ein eBay-Angebot immer verbindlich?
Ja, mit Abgabe des Gebots und Ablauf der Auktion kommt ein Kaufvertrag zustande (§ 156 BGB sinngemäß).
Kann ich als Privatverkäufer Gewährleistung ausschließen?
Ja, aber nicht für arglistig verschwiegene Mängel oder zugesicherte Eigenschaften.
Habe ich ein Widerrufsrecht bei Privatverkäufen?
Nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde. Gewerbliche Verkäufer müssen es gewähren.
Wie kann ich gegen eine unberechtigte Bewertung vorgehen?
Bei falschen Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen kann eine Löschung verlangt werden.
Ab wann gelte ich als gewerblicher Verkäufer?
Das hängt von Faktoren wie Verkaufsfrequenz, Art der Waren und Gewinnerzielungsabsicht ab. Gerichte entscheiden im Einzelfall.