Das Designrecht schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts – also das, was wir sehen: Form, Farbe, Muster oder Materialstruktur. Ob Mode, Möbel, Schmuck oder technische Geräte – ein eingetragenes Design sichert, dass niemand Ihre kreative Leistung unbefugt kopiert.
Fallbeispiel: Ein junges Start-up entwickelt eine besondere Stuhlform mit geschwungener Rückenlehne. Kurz nach der Markteinführung tauchen nahezu identische Nachahmungen auf. Dank eines rechtzeitig eingetragenen Designs kann das Unternehmen gegen die Kopien vorgehen und Unterlassung sowie Schadensersatz verlangen.
Rechtsgrundlage ist das Designgesetz (§ 1 DesignG). Dort heißt es, dass ein Design geschützt wird, wenn es neu ist und eine sogenannte Eigenart aufweist – das bedeutet, dass es sich im Gesamteindruck von bereits bekannten Gestaltungen unterscheidet. Der Schutz entsteht in der Regel erst durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Wichtig zu wissen
- Der Schutz gilt maximal 25 Jahre, muss aber alle fünf Jahre verlängert werden.
- Auch nicht eingetragene Designs können für bis zu drei Jahre Schutz genießen – allerdings nur gegen identische Nachahmungen.
- Die Anmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen, um Neuheit zu sichern.
Der Designschutz umfasst ausschließlich die äußere Gestaltung – technische Funktionen oder Herstellungsweisen fallen nicht darunter. Bei Konflikten prüft das Gericht, ob das angegriffene Design beim informierten Betrachter denselben Gesamteindruck hervorruft wie das geschützte Design. Verstöße können zu Unterlassungsansprüchen, Vernichtung der Kopien und Schadensersatzforderungen führen.
Häufige Irrtümer
- „Ein Patent schützt auch mein Design“ – Patente schützen technische Erfindungen, nicht die Form oder Gestaltung.
- „Ich brauche keine Anmeldung, das Urheberrecht reicht“ – Urheberrecht greift nur in Ausnahmefällen bei sehr hoher Gestaltungshöhe.
- „Ich kann mein Design beliebig verändern und trotzdem schützen lassen“ – Jede wesentliche Änderung erfordert eine neue Anmeldung.
Wer ein Design entwickeln lässt, sollte die Rechteübertragung schriftlich regeln, um späteren Streit zu vermeiden. Bei internationalen Plänen kann ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster über das EUIPO oder internationale Anmeldungen sinnvoll sein. Unsere Rechtsanwälte prüfen Anmeldungen, beraten zur Schutzstrategie und vertreten Ihre Rechte bei Verletzungen – vertraulich und ohne Risiko anfragen.
- Frühzeitig Schutz beantragen
- Exakte Abbildungen bei der Anmeldung verwenden
- Auf Neuheit und Eigenart achten
FAQ – Designrecht
Was genau schützt das Designrecht?
Es schützt die äußere Gestaltung eines Produkts, z. B. Form, Farbe, Muster oder Materialstruktur (§ 1 DesignG).
Wie lange gilt der Designschutz?
Maximal 25 Jahre, Verlängerung alle fünf Jahre erforderlich. Nicht eingetragene Designs sind drei Jahre geschützt.
Muss ich mein Design eintragen lassen?
Für den vollen Schutz ja. Ohne Eintragung gibt es nur einen eingeschränkten Schutz für kurze Zeit.
Kann ich mein Design international schützen lassen?
Ja, z. B. über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO oder internationale Abkommen.
Was passiert bei einer Verletzung?
Es können Unterlassung, Vernichtung der Kopien und Schadensersatz verlangt werden.