Aufhebungsvertrag prüfen lassen
Rechtsanwältin Uta Ordemann:
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Prüfung und/oder Erstellung eines Aufhebungsvertrages
Bei einem Aufhebungsvertrag sind verschiedene Aspekte zu beachten, die unbedingt in dem Vertrag geregelt werden sollten. Falls Sie z. B. beabsichtigen, sich zunächst arbeitslos zu melden nach Beendigung des Aufhebungsvertrages muss der Aufhebungsvertrag bestimmte Klauseln enthalten, damit Sie keine Nachteile beim Bezug von ALG 1 haben. Darüber hinaus sollte in einem Aufhebungsvertrag z. B. auch der Anspruch auf ein Zwischen- bzw. Schlusszeugnis und auch gleichzeitig die Note geregelt werden, um etwaige spätere Diskussionen hierzu zu vermeiden. Gern berate ich Sie dazu, ob in Ihrem Fall der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sinnvoll ist und welche Klauseln dieser Vertrag in Ihrem Fall unbedingt enthalten sollte.
Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht
- Beratung zu dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages
- Erstellung eines Aufhebungsvertrages
- Verhandlung eines Aufhebungsvertrages
Zusätzlich berate ich Sie auch gern telefonisch zu dem weiteren Vorgehen und zu allen zu beachtenden rechtlichen Aspekten bei einem Aufhebungsvertrag und beantworte Ihre Fragen.
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RA Adamek Vielen Dank! Meine Fragen wurden sehr zügig beantwortet!
RAin Ordemann Alles gut.
RA Pietsch Schnelle und kompetente Beratung . Gerne wieder.
RAin Obermann gibt immer Hinweise, werd ich alles machen, danke
RAin Ordemann Schnelle Erklärung Werksvertrag
RAin Obermann Sehr nett, sehr konkret, sehr informativ!