Abmahnung Rechtsberatung
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Eine vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochene Abmahnung ist grundsätzlich als Vorstufe zu einer möglicherweise noch folgenden arbeitsrechtlichen Kündigung anzusehen.
Grundsätzlich gilt daher auch, dass einer arbeitsrechtlichen Kündigung eine Abmahnung vorangehen sollte. Der Sinn besteht darin, dem Arbeitnehmer noch einmal Gelegenheit zu geben, etwaiges Fehlverhalten künftig zu unterlassen.
Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die Haupt- und/oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis kann eine außerordentliche (=fristlose) Kündigung aber auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.
Da die Abmahnung auch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Personalakte bleibt, sollte der abgemahnte Arbeitnehmer abwägen, eine Abmahnung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen, dies insbesondere dann, wenn die Abmahnung (offensichtlich) zu Unrecht erfolgt ist.
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RA Sen Super Auskunft, sehr professionell.
RAin Obermann sehr nett und kompetent, gerne wieder
RA Hetényi Sehr kompetent und guter Zuhörer.
RA Hetényi Sprach von Verschwörungstheorie ,behielt aber nach Kontra das Steuerrad für Krieg ,da er Auswanderung empfahl in Wahl zur Bundeswehr .Ich fand die Beratung egoistisch ,aber aufklärend gegenüber der Unfähigkeit des Landes ,das kaum Jura zu bieten hat stimmig.
RA Syroth Sehr gute Beratung, schnell, professionell und detailliert. Für Unternehmen empfehlenswert.
RAin Ordemann Einfach klasse! War am Anfang erst skeptisch, aber es hat super geklappt, von der Terminvergabe bis hin zum Gespräch mit Frau Ordemann. Ich kann den Kontakt nur empfehlen.