Peter Pietsch - Rechtsanwalt

Telefontermin für eine Beratung im Strafrecht vereinbaren

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„Der erste Schritt aus der Unsicherheit: Sprechen Sie mit einem erfahrenen Strafrechtsanwalt.“

Plötzlich eine Vorladung, eine Anzeige, ein Ermittlungsverfahren: Strafrechtliche Vorwürfe stellen das Leben auf den Kopf – unabhängig davon, ob Sie Betroffener, Beschuldigter oder Zeuge sind. In solchen Situationen ist Unsicherheit der ständige Begleiter. Im Telefontermin schaffen die Rechtsanwälte von rechtsanwalt.jetzt zunächst eines: innere Stabilität. Statt Angst vor Fehlern oder Missverständnissen, erleben Sie ein Gespräch auf Augenhöhe – ohne Wertung, ohne Zeitdruck.

Der Telefontermin hilft, typische Fehler zu vermeiden: Unüberlegte Aussagen, Schweigepflichtverletzungen, übereilte Einlassungen. Sie bekommen Klarheit über die nächsten Schritte, erfahren, wie Fristen und Abläufe funktionieren – und wann Ruhe besser ist als Aktion.

FAQ: Telefonische Strafrechtsberatung – Was viele wissen wollen
  • Ist ein Telefontermin auch kurzfristig möglich? Ja, meist innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang.
  • Muss ich Beweise oder Unterlagen bereithalten? Nein, ein erster Überblick reicht. Konkrete Details können nachgereicht werden.
  • Was kostet die Beratung? Der Preis richtet sich nach der gewünschten Dauer – transparent und verbindlich.
  • Hilft der Telefontermin auch bei Zeugenstellung? Ja. Auch Zeugen profitieren von rechtlicher Einordnung und Verhaltenshinweisen.
  • Wird mein Gespräch vertraulich behandelt? Ja. Es gilt anwaltliche Schweigepflicht und absolute Diskretion.

Was jetzt zu tun ist

Sie müssen nicht alles wissen – aber jetzt handeln. Buchen Sie Ihren Telefontermin im Strafrecht und verschaffen Sie sich die nötige Orientierung.

Wichtig zu wissen: Im Strafrecht kann Schweigen schützen. Reden Sie lieber zuerst mit einem Rechtsanwalt – bevor Sie sich äußern.



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