Telefonische Rechtsberatung
Rechtsanwalt Marc Bangert:
✓ Kurzfristige Terminvergabe,
✓ Rechtssichere Telefonberatung,
✓ Erfahren, zuverlässig und kompetent.
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Ich berate Sie telefonisch bei allgemeinen Rechtsfragen sowie im Anwaltshaftung, Arbeitsrecht, Asylrecht, Ausländerrecht, Baurecht, Beamtenrecht, Betreuungsrecht, Datenschutzrecht, eBay Recht, Erbrecht, Familienrecht, Forderungseinzug, Grundstücksrecht, Immobilienrecht, Inkassorecht, Kaufrecht, Maklerrecht, Markenrecht, Mediation, Mietrecht, Öffentliches Recht, Opferhilfe, Ordnungswidrigkeitenrecht, Pflegerecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Schiedsgerichtsbarkeit, Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Strafrecht, Unterhaltsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilprozessrecht, Zivilrecht und im Zwangsvollstreckungsrecht.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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Meine Bewertungen
1638 Bewertungen
Telefonberatung Kompetente Auskunft, kurz und vollständig. Danke !
Telefonberatung Sehr gut
Telefonberatung War wohl Spam E-mail. Hat gemeint brauche mir keine Sorgen machen.
Telefonberatung Freundliche und kompetente Beratung
Telefontermin Sehr gute Beratung, alle Fragen wurden klar und ausführlich beantwortet.
Telefonberatung Gute Beratung, sehr schnell und freundlich. Hat mir allerdings gesagt ich sei im Recht und könne dazu ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz einsehen, dass die Aussage stützen würde. Soweit korrekt, allerdings gab es ein Jahr nach dem Urteil ein Berufungsverfahren am Landsgericht Koblenz, dass eine ganz andere Aussage hatte.