Übergabeprotokoll Rechtsberatung
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Zum Zwecke einer Beweissicherung, ist es absolut üblich und auch empfehlenswert, anlässlich eines Übergabetermins ein sogenanntes Übergabeprotokoll zu fertigen.
Wenn sich beide Parteien über den Ist-Zustand der Wohnung einig sind, sollte dieses Übergabeprotokoll auch unterzeichnet werden. Im Falle eines späteren Rechtsstreites kann das Protokoll gegebenenfalls als Beweismittel verwendet werden.
Die Fertigung eines Übergabeprotokolls ist überobligatorisch. Sie ist mithin auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
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RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für die tolle Beratung heute wegen meinem Hund
RAin Ordemann Der Gerichtsbeschluss über die Vorrangigkeit der Beerdigungskosten war sehr hilfreich.
RA Syroth Gute Erklärung in Bezug auf Erbrecht, fachlich und ist auf die Situation gut eingegangen. Nicht nur oberflächlich sondern vertieft auf einzelne Bereiche.
RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Besser könnte die Beratung nicht sein! Daher meine uneingeschränkte Weiterempfehlung! Ganz herzlichen Dank!
RAin Obermann Sehr rechtssichere und empathische und Weg weisende Beratung!
RAin Draudt-Syroth Eine sehr nette und kompetente Anwältin. Danke