Räumung / Kündigungsfrist Rechtsberatung
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Wenn ein Mietobjekt geräumt werden soll, so muss dies unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen erfolgen. In der Regel sind diese zuvor vertraglich vereinbart worden.
Gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen bezüglich von Kündigungsfristen, so gelten die gesetzlichen Fristen, die für den Mieter immer drei Monate betragen. Für den Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen mit der Dauer des Mietverhältnisses.
Kündigungsfristen sind bei Wohnraummietverhältnis jedoch anders als bei gewerblichen Mietverhältnissen. Ein Objekt darf nur unter Einhaltung von Kündigungsfristen geräumt werden. Erst nach Ablauf einer entsprechenden Kündigungsfrist darf ein Räumungsverfahren eingeleitet werden.
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RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für die tolle Beratung heute wegen meinem Hund
RAin Ordemann Der Gerichtsbeschluss über die Vorrangigkeit der Beerdigungskosten war sehr hilfreich.
RA Syroth Gute Erklärung in Bezug auf Erbrecht, fachlich und ist auf die Situation gut eingegangen. Nicht nur oberflächlich sondern vertieft auf einzelne Bereiche.
RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Besser könnte die Beratung nicht sein! Daher meine uneingeschränkte Weiterempfehlung! Ganz herzlichen Dank!
RAin Obermann Sehr rechtssichere und empathische und Weg weisende Beratung!
RAin Draudt-Syroth Eine sehr nette und kompetente Anwältin. Danke