Modernisierung Rechtsberatung
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Der Vermieter ist dazu berechtigt, Modernisierungen an seinem Objekt durchzuführen, die gegebenenfalls den Wert des Objektes insgesamt verbessern und erhöhen.
Dies muss sodann vom Mieter geduldet werden. Er darf eine Wertsteigerung also nicht verweigern. Es ist genau zu prüfen, inwiefern der Mieter an diesen Kosten beteiligt werden darf. Beabsichtigte Modernisierungsmaßnahmen müssen aber in jedem Fall vorab rechtzeitig schriftlich angekündigt werden.
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RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für die tolle Beratung heute wegen meinem Hund
RAin Ordemann Der Gerichtsbeschluss über die Vorrangigkeit der Beerdigungskosten war sehr hilfreich.
RA Syroth Gute Erklärung in Bezug auf Erbrecht, fachlich und ist auf die Situation gut eingegangen. Nicht nur oberflächlich sondern vertieft auf einzelne Bereiche.
RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Besser könnte die Beratung nicht sein! Daher meine uneingeschränkte Weiterempfehlung! Ganz herzlichen Dank!
RAin Obermann Sehr rechtssichere und empathische und Weg weisende Beratung!
RAin Draudt-Syroth Eine sehr nette und kompetente Anwältin. Danke