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Neben der Möglichkeit rückständige Mietforderungen, allen voran rückständige Mietzinszahlungen, einzutreiben, hat der Vermieter neben der gerichtlichen Eintreibung die Möglichkeit, ein privates Miet- Inkassounternehmen zu beauftragen.

Der Vorteil kann im Einzelfall darin bestehen, dass der Schuldner, also der säumige Mieter, die Gelegenheit bekommt, die Angelegenheit auch für ihn kostengünstiger außergerichtlich beizulegen.

Erfahrungsgemäß kann dies aber auch kostengünstiger für den Vermieter sein als eine gerichtliche Durchsetzung, die sich möglicherweise über einen langen Zeitraum hinzieht.


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