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Als sogenannte Kappungsgrenze bezeichnet man den Prozentsatz, um den eine Nettomiete maximal innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erhöht werden darf.

Derzeit liegt die Kappungsgrenze bei 20%.

Die Kappungsgrenze von 20% führt leider manchmal zu Missverständnissen darüber, wann eine Miete erhöht werden darf. Dies ist nämlich grundsätzlich jedes Jahr möglich. Zu beachten ist nur, dass die Miete nicht um mehr als 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf.


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RAin Draudt-Syroth Eine sehr nette und kompetente Anwältin. Danke

RAin Ordemann Schnell und kompetent!

RA Adamek Sehr sachliche, freundliche und kompetente Beratung. Vielen Dank.

RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für die Informationen

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