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Der Erbe / die Erben Rechtsberatung

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Unter einem oder mehreren Erben versteht man die sogenannten Gesamtrechtsnachfolger, die entweder durch Gesetz (der gesetzlichen Erbfolge) oder kraft einer Verfügung von Todeswillen mit Ableben des Erblassers an dessen Stelle treten. Die (in der Regel) gleichteilig berechtigten Erben bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft. Dies kann bei einer Auseinandersetzung, beispielsweise der Liquidation einer geerbten Immobilie durchaus problematisch sein, nämlich dann, wenn Uneinigkeit besteht. Die Veräußerung, Verwertung und/oder Verwendung (beispielsweise die Vermietung) eines (mitgeerbten) Objektes kann nämlich immer nur einstimmig oder überhaupt nicht erfolgen. Für die Erteilung eines Erbscheins ist immer das Nachlassgericht (Amtsgericht) zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt ansässig war.


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RAin Obermann Wiederholt beraten und immer perfekt auf den Punkte gebracht. Man weiß, was man tun muss. Dankeschön.

RA Pietsch Ich war mit der Beratung sehr zufrieden, vielen Dank!

RAin Obermann -------------- gut

RAin Obermann Wie immer zielführend. Wieder einmal Dankeschön.

RAin Obermann Die Beratung war absolut kompetent, freundlich undhilfreich. Unbedingt weiter zu empfehlen.

RA Beutler eine sehr gute kompetente Beratung,die zu einem Ergebnis führte.


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