Verkauf Eigentumswohnung Rechtsberatung
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Beim Verkauf einer Eigentumswohnung sind besondere Voraussetzungen einzuhalten. Insbesondere ist es erforderlich, dass die Wohnung als allererstes den Mietern zum Kauf angeboten wird. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Vorkaufsrecht.
Nimmt der Mieter das Kaufangebot, also sein Vorkaufsrecht, nicht an bzw. übt dieses nicht aus, so gilt der Grundsatz: Kauf bricht Miete nicht.
Ein neuer Eigentümer „kauft“ quasi die Mieter dann mit.
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RA Renner Freundlich und kompetent
RA Hetényi Super schnell und kompetent!
RA Beutler Ich habe gute Tipps und Rat bekommen. Ich habe mich sehr gefreut.
RA Hetényi Gut beraten in Bankrecht.
RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für Ihren fachkundigen Rat
RAin Obermann Freue mich immer, Auskunft und auch Zuspruch immer, hilft mir immer, vielen Dank