Schönheitsreparaturen Rechtsberatung
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Ganz besonders das Thema Schönheitsreparaturen führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern.
Art und Umfang von Schönheitsreparaturen werden in den allermeisten Fällen vertraglich festgelegt.
Nicht unüblich ist es, für etwaige Schönheitsreparaturen einen Fristenplan festzusetzen.
Da die in einem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bezüglich Schönheitsreparaturen jedoch nicht immer eindeutig sind, muss geprüft werden ob und wie die geforderten Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden müssen.
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RA Renner Freundlich und kompetent
RA Hetényi Super schnell und kompetent!
RA Beutler Ich habe gute Tipps und Rat bekommen. Ich habe mich sehr gefreut.
RA Hetényi Gut beraten in Bankrecht.
RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für Ihren fachkundigen Rat
RAin Obermann Freue mich immer, Auskunft und auch Zuspruch immer, hilft mir immer, vielen Dank