Nebenkostenabrechnung Rechtsberatung
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Die Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung wird - leider zu Recht - vielfach auch als „die zweite Miete“ bezeichnet. Sie macht, da auf sie meistens eine monatliche Vorauszahlung zu leisten ist, einen erheblichen Teil dessen aus, was insgesamt zu zahlen ist.
Eine Betriebskostenabrechnung, die in der Regel für einen Abrechnungszeitraum eines Jahres erstellt wird, ist aber niemals sofort fällig.
Das heißt, dass der Mieter sie in Ruhe prüfen darf.
Dazu darf er auch einen Fachmann zurate ziehen.
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RA Renner Freundlich und kompetent
RA Hetényi Super schnell und kompetent!
RA Beutler Ich habe gute Tipps und Rat bekommen. Ich habe mich sehr gefreut.
RA Hetényi Gut beraten in Bankrecht.
RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für Ihren fachkundigen Rat
RAin Obermann Freue mich immer, Auskunft und auch Zuspruch immer, hilft mir immer, vielen Dank