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Der Vermieter ist dazu berechtigt, Modernisierungen an seinem Objekt durchzuführen, die gegebenenfalls den Wert des Objektes insgesamt verbessern und erhöhen.

Dies muss sodann vom Mieter geduldet werden. Er darf eine Wertsteigerung also nicht verweigern. Es ist genau zu prüfen, inwiefern der Mieter an diesen Kosten beteiligt werden darf. Beabsichtigte Modernisierungsmaßnahmen müssen aber in jedem Fall vorab rechtzeitig schriftlich angekündigt werden.


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RA Renner Freundlich und kompetent

RA Hetényi Super schnell und kompetent!

RA Beutler Ich habe gute Tipps und Rat bekommen. Ich habe mich sehr gefreut.

RA Hetényi Gut beraten in Bankrecht.

RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für Ihren fachkundigen Rat

RAin Obermann Freue mich immer, Auskunft und auch Zuspruch immer, hilft mir immer, vielen Dank


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