Mietspiegel Rechtsberatung
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Der sogenannte Mietspiegel ist eine Summe von Einzeldaten, die im Ergebnis anzeigen, wieviel Miete in einer Gemeinde als ortsüblich verlangt werden kann.
Der Mietspiegel unterscheidet zwischen Baujahrs-Altersklassen und Ausstattung der einzelnen Wohnungen.
Für gewerbliche Objekte gibt es nicht immer Mietspiegel. Hier empfiehlt es sich, eine entsprechende Anfrage bei der örtlichen Industrie und Handelskammer zu tätigen.
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RA Hetényi Gut beraten in Bankrecht.
RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für Ihren fachkundigen Rat
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