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Als sogenannte Kappungsgrenze bezeichnet man den Prozentsatz, um den eine Nettomiete maximal innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erhöht werden darf.

Derzeit liegt die Kappungsgrenze bei 20%.

Die Kappungsgrenze von 20% führt leider manchmal zu Missverständnissen darüber, wann eine Miete erhöht werden darf. Dies ist nämlich grundsätzlich jedes Jahr möglich. Zu beachten ist nur, dass die Miete nicht um mehr als 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf.


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RA Renner Freundlich und kompetent

RA Hetényi Super schnell und kompetent!

RA Beutler Ich habe gute Tipps und Rat bekommen. Ich habe mich sehr gefreut.

RA Hetényi Gut beraten in Bankrecht.

RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für Ihren fachkundigen Rat

RAin Obermann Freue mich immer, Auskunft und auch Zuspruch immer, hilft mir immer, vielen Dank


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