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Geht ein Vermieter in die Insolvenz, so hat dies möglicherweise gravierende Folgen für seinen Mieter.

Grundsätzlich gilt zwar, dass das ursprüngliche unverändert Mietverhältnis bestehen bleibt.

Oft reicht es nämlich aus, dass das Objekt unter eine Zwangsverwaltung gestellt wird. Dann ändert sich für den Mieter praktisch nichts außer der Tatsache, dass auf ein anderes Konto zu zahlen ist.

Für den Fall, dass ein Insolvenzverwalter jedoch dazu gezwungen ist, zu liquidieren, so darf er auch ein Sonderkündigungsrecht ausüben.
In diesem Fall sollte sich der Mieter dringend rechtzeitig über seine Rechte informieren.


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RA Hetényi Gut beraten in Bankrecht.

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