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Eine Trennung ist das Stadium vor Abschluss eines (gerichtlichen) Scheidungsverfahrens.

Sie beginnt mit der Übereinkunft der Ehepartner darüber, dass die eheliche Lebensgemeinschaft beendet ist. 

Für die Statthaftigkeit (=Zulässigkeit) eines Scheidungsantrages ist es erforderlich, dass die Parteien mindestens ein Jahr voneinander getrennt sind.

Dabei kommt es aber nicht darauf an, dass die (noch verheirateten) Ehepartner tatsächlich auch räumlich voneinander getrennt sind.

So ist es durchaus möglich, dass - zunächst - weiterhin eine gemeinsame Ehewohnung bewohnt wird, wenn dafür aber übereinstimmend erklärt wird, dass die Ehe nicht mehr weiter fortgeführt wird, da sie zerrüttet ist.

Damit sollen Personen geschützt werden, die möglicherweise auch aus finanziellen Gründen nicht unverzüglich eine räumliche Trennung durch Bezug einer anderen Wohnung realisieren können.


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RA Hetényi Gut beraten in Bankrecht.

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